Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) der Surply GmbH

Stand: 15. Juli 2025

§ 1 Geltungsbereich und Abwehrklausel

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Surply GmbH (nachfolgend „Surply“) gegenüber ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Käufer“). Diese AGB gelten ausschließlich für Rechtsgeschäfte mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(2) Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB.

(3) Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Surply stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Angebote von Surply, insbesondere in E-Mails oder auf der Webseite, sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen eine Aufforderung an den Käufer dar, ein Kaufangebot abzugeben (invitatio ad offerendum).

(2) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Surply die Bestellung des Käufers (Kaufangebot) ausdrücklich und schriftlich bestätigt. Diese Bestätigung kann auch per E-Mail oder über andere elektronische Nachrichtenübermittlungsdienste (z.B. WhatsApp) erfolgen, sofern die Textform gewahrt ist.

(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen Surply und dem Käufer zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

§ 3 Leistungsgegenstand und Produktbeschaffenheit

(1) Vertragsgegenstand ist ausschließlich die verkaufte Ware mit den Eigenschaften und Merkmalen gemäß der von Surply zur Verfügung gestellten Produktinformationen. Diese Informationen können insbesondere, aber nicht ausschließlich, aus Produktspezifikationen, Analysezertifikaten, Mustern oder Fotografien bestehen.

(2) Surply handelt mit überschüssigen Lebensmittelrohstoffen, die von üblichen Spezifikationen abweichen können (z.B. aufgrund von Mindesthaltbarkeitsdatum, „Off-Spec“). Die vom Käufer geschuldete Beschaffenheit der Ware beschränkt sich daher ausschließlich auf die in den Produktinformationen gemäß Abs. 1 definierten Eigenschaften. Surply übernimmt keine Garantie oder Haftung für eine darüberhinausgehende Qualität, Eignung oder Verwendbarkeit der Ware.

(3) Der Käufer ist allein dafür verantwortlich, auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Informationen zu prüfen, ob die Ware für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck geeignet ist. Entscheidet sich der Käufer gegen die Anforderung weiterer Informationen oder Muster, trägt er das alleinige Risiko bezüglich solcher Eigenschaften der Ware, die nicht Gegenstand der bereitgestellten Produktinformationen waren.

(4) Surply macht keine Vorgaben oder Einschränkungen bezüglich der weiteren Verwendung der Ware durch den Käufer. Die Verantwortung für die Einhaltung lebensmittelrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Vorschriften bei der Weiterverarbeitung oder dem Inverkehrbringen liegt ausschließlich beim Käufer.

(5) Branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen der vereinbarten Menge von bis zu 10 % sind zulässig und werden entsprechend im Rechnungsendbetrag berücksichtigt.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle von Surply angegebenen Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der am Liefertag geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind Rechnungen per Vorkasse ohne Abzug zu begleichen. Bei abweichender Vereinbarung sind Rechnungen innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug ist Surply berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) zu fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung von Zahlungen nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Surply schriftlich anerkannt sind.

§ 5 Lieferung, Gefahrübergang und Annahmeverzug

(1) Liefertermine und -fristen sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als „verbindlich“ gekennzeichnet, unverbindliche ca.-Angaben.

(2) Gerät Surply mit einer Lieferung in Verzug, so hat der Käufer eine angemessene Nachfrist von in der Regel mindestens zwei Wochen zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

(3) Die Transportverantwortung (Organisation und Kosten) sowie der Zeitpunkt des Gefahrübergangs werden für jeden Deal individuell schriftlich vereinbart. Mangels abweichender Vereinbarung gilt die Lieferung „ab Werk“ (EXW Incoterms® 2020), wodurch die Gefahr mit Bereitstellung der Ware zur Abholung auf den Käufer übergeht.

(4) Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist Surply berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten, Kosten für erneute Zustellversuche), ersetzt zu verlangen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Die von Surply gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Surply (Vorbehaltsware).

(2) Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor der vollständigen Bezahlung weiterzuveräußern.

(3) Eine Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware durch den Käufer erfolgt stets für Surply. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, Surply nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt Surply das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung.

§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, Surply unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei (3) Werktagen, schriftlich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.

(2) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, die auf der besonderen Beschaffenheit der Ware als Rest- oder Sonderposten beruhen (vgl. § 3) und dem Käufer auf Basis der Produktinformationen bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen.

(3) Bei einem rechtzeitig gerügten und von Surply zu vertretenden Mangel ist Surply nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung, zur Lieferung einer mangelfreien Sache (sofern möglich) oder zur Rücknahme der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises berechtigt. Im Regelfall wird die Rücknahme der Ware angestrebt. Eine Preisminderung kann im Einzelfall schriftlich vereinbart werden.

(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang.

§ 8 Haftung

(1) Surply haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Surply, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.

(2) Für sonstige Schäden haftet Surply nur, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) durch Surply, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von Surply auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall ist die Haftung auf die Höhe des jeweiligen Warenwerts des zugrundeliegenden Geschäfts begrenzt.

§ 9 Höhere Gewalt

(1) Ist eine Partei aufgrund höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten gehindert, wird sie für die Dauer des Hindernisses sowie einer angemessenen Anlaufzeit von ihren Leistungspflichten befreit, ohne dem anderen Teil zum Schadensersatz verpflichtet zu sein.

(2) Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskämpfe, Pandemien, behördliche Anordnungen sowie wesentliche, unverschuldete Betriebsstörungen.

(3) Jede Partei hat die andere Partei über den Eintritt eines Falles höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

(4) Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als drei (3) Monate an, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düsseldorf, Deutschland.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung gestellt. Im Falle von Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der deutschen und der englischen Fassung ist ausschließlich die deutsche Fassung maßgebend und rechtlich bindend.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.